Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über IT-Beratungs-, Entwicklungs-, Architektur- und Coaching-Leistungen zwischen Maarten Donders IT-Lösungen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, bis eine schriftliche Auftragsbestätigung oder ein von beiden Seiten unterzeichneter Vertrag vorliegt.
2.2 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen (z. B. Beratung, Architektur, Entwicklung, Coaching) ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot bzw. Vertrag, einschließlich etwaiger Leistungsbeschreibungen oder Aufgabenstellungen.
2.3 Je nach Art der Leistung kommt entweder ein Dienstvertrag (z. B. bei Beratung, Coaching, zeitbasierter Mitarbeit im Projektteam) oder ein Werkvertrag (z. B. bei Erstellung eines klar definierten Leistungsergebnisses) zustande. Welche Vertragsart gilt, wird im jeweiligen Angebot festgehalten.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
3.2 Verzögert sich die Leistungserbringung durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen; hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot (z. B. Tagessatz, Pauschale). Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen und die Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
5. Termine und Fristen
5.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich, soweit dies ausdrücklich schriftlich festgelegt wurde; ansonsten sind Terminangaben als Planungsgrundlage zu verstehen.
5.2 Termine verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt und anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen.
6. Nutzungsrechte an erstellter Software
6.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Software oder sonstige urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Ergebnissen ein, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
6.2 Rechte an vom Auftragnehmer bereits vorher entwickelten oder eingesetzten Werkzeugen, Bibliotheken und generischen Komponenten verbleiben beim Auftragnehmer bzw. deren jeweiligen Rechteinhabern.
7. Gewährleistung
7.1 Bei Werkverträgen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB), bei Dienstverträgen die Regeln des Dienstvertragsrechts.
7.2 Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mit nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen. Dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
7.3 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Software angesichts der Vielzahl möglicher Einsatzbedingungen nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
10. Freie Mitarbeit
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als selbstständiger, freier Mitarbeiter. Eine Eingliederung in die Betriebsorganisation des Auftraggebers im Sinne eines Arbeitsverhältnisses ist nicht gewollt und wird durch diese AGB nicht begründet.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.4 Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist Aachen.